Anmeldung
Anmeldeformalitäten:
Jedes Jahr im Februar findet ein „Tag der offenen Tür“ sowie die anschließenden Anmeldewochen für das im September neu startende Betreuungsjahr statt. Diese Termine werden rechtzeitig im Amtsblatt der Marktgemeinde Weisendorf bekannt gegeben und finden in allen Weisendorfer Kinderbetreuungseinrichtungen gemeinsam statt.
Für den „Tag der offenen Tür“ vereinbaren Sie bitte vorab telefonisch in der Einrichtung ein festes Zeitfenster von ca. 30 Minuten. So haben Sie an diesem Tag die Möglichkeit, unsere Räumlichkeiten in Ruhe kennenzulernen und mit einem festen Ansprechpartner ins Gespräch zu kommen und individuelle Fragen zu stellen.
In den darauffolgenden Anmeldwochen melden Sie Ihr Kind bitte online über das Anmeldeportal der Marktgemeinde Weisendorf „Kitaplatz – Bedarfsanmeldung“ an. Hier haben Sie die Möglichkeit, mehrere Wunscheinrichtungen nach eigener Priorität anzugeben.
Über die endgültige Platzvergabe wird nach den Kriterien des Sozialgesetzbuches und gemeinsam mit den anderen Weisendorfer Kindertageseinrichtungen sowie der Marktgemeinde Weisendorf beraten und entschieden. Eine schriftliche Zu- oder Absage werden die Eltern in den folgenden Wochen erhalten.
Anmeldungen unter dem Jahr, außerhalb der Anmeldewochen, sind in Ausnahmefällen möglich. Hierzu nutzen Sie bitte ebenfalls das Online-Portal der Marktgemeinde Weisendorf „Kitaplatz – Bedarfsanmeldung“ und nehmen Sie ggf. zusätzlich Kontakt mit der Einrichtungsleitung auf.
Aufnahmebedingungen
- Unsere Kindertagesstätte ist eine evangelische Einrichtung. Es ist daher für uns selbstverständlich, dass unsere Arbeit auf dem christlichen Glauben basiert und wir unseren Auftrag in evangelischer Verantwortung durchführen. Dem sollten die Eltern, der bei uns betreuten Kinder zustimmen können.
- Die Kindertagesstätte nimmt Kinder von 1 - 6 Jahren auf. Vor Beginn der Betreuung muss der bis dahin vorgeschriebene Masernschutz der Kinder, durch Vorlage des Impfpasses, sichergestellt sein. Zusätzlich muss auch das U-Untersuchungsheft der Kinder vom Personal eingesehen werden.
- Sie als Eltern verpflichten sich, die Tagesstätte regelmäßig bei Elternaktionen oder Veranstaltungen aktiv zu unterstützen, d.h. Übernahme von Diensten, Hilfe bei Arbeitseinsätzen, Teilnahme an Elternabenden usw.