Die Kirchenvorstände in Weisendorf und Rezelsdorf

Die Mitglieder des Kirchenvorstandes werden von den Gemeindegliedern für die Dauer von sechs Jahren gewählt, zuletzt im Oktober 2018. Wahlberechtigt sind alle Gemeindemitglieder, die 14 Jahre alt und konfirmiert sind (sonst erst ab 16 Jahre). Als Sprecher wählt jeder Kirchenvorstand eine Vertrauensperson. Für die Finanzen ist der Kirchenpfleger zuständig. Der Pfarrer als Vorsitzender gehört dem Kirchenvorstand kraft Amtes an. Die Aufgaben des Kirchenvorstandes sind in § 21 Kirchengemeindeordnung der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern vom 2. März 1964 geregelt.

Der Kirchenvorstand Weisendorf trifft sich in der Regel einmal monatlich - zusammen mit dem Kirchenvorstand Rezelsdorf.  

Zusammensetzung der Kirchenvorstände:

Weisendorf:

Erika Baak  
Heike Bindner, Dr. med.  
Michael Blumenthal, Dr.-Ing. Vertrauensperson
Anne Claus  
Dieter Goebel  
Ulrike Händel  
Oswald Jordan stellv. Vertrauensperson, Beauftragter für die Dekanatssynode
Jutta Kattner stellv. Beauftragte für die Dekanatssynode

Rezelsdorf:

Elfriede Kreß Vertrauensperson, stellv. Beauftragte für die Dekanatssynode
Stefan Kropf stellv. Vertrauensperson, Beauftragter für die Dekanatssynode
Elke Mutzbauer  
Richard Schmidt