Detaillierte Version der Kirchengeschichte (2)

Die Reformation

Bereits im Jahre 1539 hatte Friedrich Joachim Freiherr von Seckendorff-Nold in Weisendorf die protestantische Konfession eingeführt. Wahrscheinlich wegen der unmittelbaren Nachbarschaft des katholischen Hochstifts Bamberg stellte er seine junge evangelische Gemeinde unter den Kirchenschutz des Markgrafen von Kulmbach-Bayreuth. Im Zusammenhang damit ordnete er auch die Rechts- und Besitzverhältnisse in seinem Rittergut neu: Insbesondere das Lehenrecht der Dompropstei ließ er nur noch formal gelten. Das Zehntdrittel für den nunmehr evangelischen Pfarrer blieb jedoch unangetastet. Auch das Kirchengut verwendete er als sein Eigentum. Er nahm außerdem die Kirche im Sinne einer Eigenkirche zur Familiengrablege und ließ seinen frühzeitig verstorbenen Sohn, Junker Hans, im Jahre 1558 in der Weisendorfer Kirche bestatten. Ein prächtiges Grabmal im Chorraum unter dem Kirchturm erinnert noch heute an den Verstorbenen. Friedrich Joachim beabsichtigte sich auch selbst dort bestatten zu lassen und ließ schon einmal vorsorglich ein zweites steinernes Grabmal für sich neben dem seines Sohnes aufstellen. Da er aber den Tod seines Sohnes um 20 Jahre überlebte, wurde er schließlich 1578 in der Kirche von Jochsberg beigesetzt. Die beiden Seckendorffer Epitaphien erinnern noch heute an Vater und Sohn.

Die Durchsetzung der Brandenburgisch-Nürnberger Kirchenordnung BNKO dauerte im Markgraftum Kulmbach-Bayreuth viele Jahrzehnte. Konfessionsvermischung war mindestens bis zum 30-jährigen Krieg überall üblich. Das Volk selbst fand kaum einen Grund zur Unterscheidung der Konfession. Das Abendmahl freilich wich von Anfang an "sub utraque specie", unter beiderlei Gestalt, grundsätzlich von der katholischen Kommunion ab. Die lutherische Privatbeichte nach BNKO dagegen unterschied sich kaum von der römischen Ohrenbeichte, zumal noch immer Beichtzwang herrschte. Der evangelische Geistliche, also auch der jeweilige Weisendorfer Pfarrer, behielt bei der Abendmahlfeier das traditionelle Messgewand der katholischen Priester bei, während er sonst nur den Chorrock trug. Man kannte Klingelzeichen in der Messe, Weihrauch, Ministranten, hielt die Fastenzeit, feierte lange noch zwanzig Feiertage, sogar Heiligenfeste. Nach der BNKO sollten die Feiertage allerdings stark reduziert werden und nur noch wenige Festtage, an denen sich die Gemeinde jeder Arbeit enthielt, sollten neben Ostern, Pfingsten und Weihnachten vorgeschrieben sein: am 6. Januar das Fest der Heiligen Drei Könige oder Epiphanias, der Karfreitag vor Ostern, am 24. Juni das Fest Johannis des Täufers, am Freitag nach der Himmelfahrt Christi der Hagelfeiertag zum Dank für die Bewahrung vor Hagelschlägen, die furchtbaren Schaden an der Ernte anrichten konnten. Die evangelischen Christen veranstalteten am Hagelfeiertag noch lange die gleiche Feldprozession, wie sie bei den Katholiken üblich gewesen ist. Später – wahrscheinlich erst im späten 17. Jahrhundert – wurde nur noch ein Predigtgottesdienst gehalten. Das Erntedankfest aber gab es im 16. Jahrhundert genauso wenig wie ein Gesangbuch.
Seit alters her bestand die jährliche Vergütung eines Geistlichen aus einem Gemenge an Einnahmen: zunächst aus der Pacht für die der Kirche gehörenden Äcker und Wiesen, außerdem aus Zinsen für das angesammelte Kapital der Gotteshausgemeinde beziehungsweise der Kirchenstiftung, dann aus den freiwilligen Spenden und den oft nicht unerheblichen Stiftungen der Gläubigen, aus den Einlagen in Klingelsack und Opferstock, gegebenenfalls aus Einnahmen aus dem von den Gläubigen zu zahlenden Kirchenzehnt und schließlich zum geringsten Teil aus Gebühren für geistliche Handlungen, die so genannten "Stolgebühren" oder "iura stolae". Letztere mussten die Gläubigen seit alters her jeweils selbst aus ihrer schmalen Tasche bezahlen oder wie es die Urkunden nennen: Sie mussten Gelt raichen. Den Armen im Dorfe wurden diese Gebühren zumeist erlassen. In Weisendorf machte außerdem der Dritt-Teil des Dorfzehnts einen wesentlichen Teil der Einnahmen aus, während er in Rezelsdorf keine Rolle spielte, da die Kirche kein Zehntrecht besaß. Zwar mussten die protestantischen Priester immer noch unverändert die Gläubigen in Weisendorf und Rezelsdorf ähnlich wie zuvor pastoral betreuen, das heißt taufen, für sie Messe lesen und predigen, ihre Ehen vor Gott schließen, ihre Kinder im christlichen Glauben unterweisen und sie schließlich christlich beerdigen. Aber jetzt entfielen mehr und mehr die vielen gestifteten Messen und Seelmessen für Verstorbene, die feierlichen Prozessionen und die meisten Feiertage; also ausgerechnet diejenigen, die mit besonders ertragreichen kirchlichen Handlungen verbunden waren. Zahlungen für einen Ablass oder eine Stiftung zur Erlangung des Seelenheils gab es nun überhaupt nicht mehr. Guthaben, die über lange Zeit aus solchen Stiftungen angewachsen waren, hatte der Kirchenherr an sich gezogen. Daher standen jetzt auch die Zinsen aus diesem nicht unbeträchtlichen Kapital nicht mehr zur Pfarrerbesoldung zur Verfügung. Ein neues Kirchenkapital musste sich durch Spenden oder Testamentslegate erst allmählich wieder ansammeln.

Friedrich Joachim Freiherr von Seckendorff-Nold kam zur Lösung dieses Besoldungsproblems für den gemeinsamen Pfarrer in Weisendorf und Rezelsdorf schnell auf die Idee, die durchaus nicht ganz armen Gläubigen von Rezelsdorf mitsamt den daran angeschlossenen Gemeinden Mitteldorf und Sauerheim nunmehr mittels höherer Gebühren seinen Weisendorfer Pfarrer und dessen geistliche Leistungen mitbezahlen zu lassen. Die Rezelsdorfer Bürger sahen das aber gar nicht ein. Um die prekäre Angelegenheit in seinem Sinne zu beenden, ordnete er als Besitzer von Weisendorf einseitig und ohne Einwilligung der fünf Eigner Rezelsdorfs die kirchlichen Zustände 1544 auch in den Gemeinden Rezelsdorf, Mitteldorf und Sauerheim in seinem Sinne neu. Diese dreiste Eigenmächtigkeit löste einen regen Briefverkehr aus.
Da Rezelsdorf immer schon die um vieles kleinere Gemeinde gewesen ist, kamen die hohen Herren am 1. Mai 1546 darin überein, dass sinnvollerweise für gewöhnlich ein einziger Pfarrer damit zu beauftragen sei, die beiden selbständigen Pfarrgemeinden Weisendorf und Rezelsdorf zu verwalten. Der jeweilige Pfarrer von Weisendorf sollte immer auch Rezelsdorf mitverwesen. Er musste jeweils am dritten Sonntag im Monat in Rezelsdorf Predigt halten. Von den Gebühren und Stiftungen beider Gemeinden hatte bislang ein lediger, katholischer Pfarrer ohne Familie bescheiden leben können. Aber für einen protestantischen Geistlichen, der zumeist verheiratet war und viele Kinder sein eigen nannte, reichten die gegenüber früher drastisch verringerten Einnahmen freilich weder vorn noch hinten. Deshalb haben beide Seiten vereinbart, dass eine jährliche Pauschalzahlung der Einwohnerschaft Rezelsdorfs und Sauerheims in Höhe von zehn Gulden an den jeweiligen Pfarrer die einzelnen Stolgebühren für die Parochialactus abzulösen habe.
Dieser durchaus moderate Vertrag wurde angenommen, nach den ersten zehn Jahren 1556 erneuert und schließlich weit über den vereinbarten Zeitraum von zehn Jahren hinaus eingehalten. Denn es waren offenbar auch später keine weiteren Regelungen mehr erforderlich. Der Vertrag zwischen den Freiherrn von Seckendorff und denen Kreß von Kressenstein blieb in der Tat ca. 80 Jahre lang gültig. Erst als die Freiherrn von Seckendorff-Nold das Rittergut Weisendorf am 2. Juni 1626 an Wolff Dietrich Truchseß von Wetzhausen abgeben mussten, flammte unter dessen Nachfolger Philipp Albrecht der Rechtsstreit um die Parochialrechte und Filialitätsansprüche 1640 erneut auf. Er zog sich bis 1646 hin und endete vorläufig mit einem Vergleich, der die Rechte des Vertrags von 1546 erneut bestätigte. Dieser Regelung schlossen sich stets auch Sauerheim und Mitteldorf an. Schließlich bestätigten die beiden Gutsbesitzer Johann Willhelm und Jobst Christoph Kreß von Kressenstein in einem Vergleich 1655 zum Gedächtnis des seligen Caspar Kreß, der 1459 Gült und Zinß zur Unterhaltung des ewigen Lichts und zum Einkommen des Pfarrers und Mesners von Rezelsdorf gestiftet hatte, noch einmal die Einnahmen von Pfarrer und Mesner in Rezelsdorf.

 

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